Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
K&S NexTech GmbH
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der K&S NexTech GmbH, Obere Riedstraße 111–115, 68309 Mannheim (nachfolgend „K&S NexTech“ oder „wir“), gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn K&S NexTech diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
(1) K&S NexTech erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:
Beratung, Planung und Implementierung von IT-Systemen,
Cloud- und Microsoft 365-Services,
IT-Sicherheits- und Backup-Lösungen,
Managed Services, Wartung und Support,
Softwareinstallationen, Netzwerk- und Serveradministration.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, Vertrag oder Service-Level-Agreement (SLA).
3. Vertragsschluss
(1) Angebote von K&S NexTech sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn K&S NexTech den Auftrag schriftlich oder elektronisch bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
(3) Monatlich wiederkehrende Leistungen (z. B. Abonnements, Managed Services, Lizenzen) werden im Voraus berechnet.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist K&S NexTech berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
(5) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur zulässig, wenn dessen Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Leistungszeit und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Leistungs- und Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig bereitzustellen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
(4) Für die Sicherung seiner Datenbestände bleibt der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich, sofern keine schriftliche Vereinbarung zur Datensicherung durch K&S NexTech besteht.
6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Gelieferte Hard- oder Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von K&S NexTech.
(2) Nutzungsrechte an Software, Konfigurationen oder Skripten werden nur eingeräumt, soweit dies vertraglich vereinbart ist.
(3) Der Quellcode individuell entwickelter Skripte, Automatisierungen oder Tools verbleibt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Eigentum von K&S NexTech.
7. Gewährleistung und Mängel
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 633 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Kunde hat Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(3) K&S NexTech ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
(4) Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde Änderungen an Systemen oder Konfigurationen vornimmt, die ursächlich für den Mangel sind.
8. Haftung
(1) K&S NexTech haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet K&S NexTech nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(4) Für Datenverlust haftet K&S NexTech nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(5) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. Managed Services, Wartung, Cloud-Backup) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail).
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) K&S NexTech verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, sofern er selbst personenbezogene Daten verarbeitet.
(3) Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) wird bei Bedarf gesondert abgeschlossen.
(4) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Mannheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.